Arbeitslosengeld: Zu hohe Zahlungen müssen erstattet werden

Wer sich als Arbeitsloser ohne weiteres auf die Richtigkeit der Höhe seines Arbeitslosengeldes verlässt, handelt nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts grob fahrlässig. Deswegen muss eventuell zu viel gezahltes Geld auch zurückbezahlt werden.

Im konkreten Fall war einem Handwerksmeister ein um mehr als 60 Prozent zu hohes Arbeitslosengeld bewilligt worden. Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts zuvor aber korrekt berechnete Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit erhalten.

So hätte ihm nach Meinung der Darmstädter Richter die Differenz von 80 Euro wöchentlich auffallen müssen. Der Arbeitslose hatte argumentiert, er sei nicht verpflichtet, Bewilligungsbescheide zu überprüfen, was das Gericht anders sah (Landessozialgericht Darmstadt: Az. L 9 AL 163/05).

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