ARAG: Personenbeförderungsschein nicht vergessen

In Zeiten der stetig steigenden Spritpreise erfreuen sich Mitfahrzentralen und -gelegenheiten immer größerer Beliebtheit. Doch sich einfach vertrauensvoll bei einem Unbekannten ins Auto zu setzen, kann unter Umständen teuer werden, wissen ARAG Experten.

Denn wenn der Fahrer nicht ausreichend versichert ist, trägt der Mitfahrer seine Kosten, die über der Deckungsgrenze der Versicherungssumme liegen, mit. Solange alles mit rechten Dingen zugeht, kann er sich im Zweifelsfall auf die Assekuranz des Fahrers verlassen.

Ist die Mitfahrgelegenheit allerdings keine private, sondern eine kommerzielle, gewinnorientierte Einrichtung, ist sie möglicherweise unzulässig.

Denn in diesem Fall benötigt der Fahrer einen Personenbeförderungsschein. Weiß der Mitfahrer, dass es sich um ein solches, illegales Beförderungsmodell handelt, bleibt er im Fall eines Personenschadens unter Umständen auf den Kosten für seine eigene Behandlung sitzen.

Pressemitteilung der ARAG

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