Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen- und Waisenrente genannt, ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall des Versicherten.
Durch Auszahlung der Rente soll die Existenz der Hinterbliebenen gesichert werden, da ja Gehalt bzw. Unterhalt wegfällt. Um die Hinterbliebenenrente zu erhalten, muss der Verschiedenen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.