Neben Invaliditätsschäden leiden Verunfallte auch oftmals unter Beeinträchtigungen ihres Erscheinungsbildes, die durch den Unfall hervorgerufen werden. Die Kosten für kosmetische Operationen, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen werden von der Unfallversicherung auch übernommen. Oftmals werden diese aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B. ein gewisser Zeitrahmen in dem die Operation erfolgen muss.