Durch eine Selbstbeteiligung kann die Beitragshöhe gesenkt werden, denn generell gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Bei einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro beteiligt sich der Versicherte mit dieser Summe an dem Rechtsschutzfall. Die weiteren Kosten übernimmt die Versicherung. Schon bei einem Selbstbehalt von 150 Euro kann der Jahresbeitrag für ein Paket von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bei einigen Versicherern um etwa 50 Euro gesenkt werden.