Die Hausratversicherung kann in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Dies geschieht am besten schriftlich per Einschreiben. Außerdem kann man den Vertrag auch nach einem Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung entschieden wurde, erfolgen. Haben Sie sich zu einer Kündigung entschlossen, terminieren Sie diese aber auf den Ablauf des Versicherungsjahres, da ansonsten dem Versicherer bei einer fristlosen Kündigung die volle Jahresprämie zusteht. Schließlich ist eine Kündigung auch möglich, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig den Versicherungsschutz zu verbessern.