Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie wird an der Quelle der Kapitaleinkünfte erhoben. Damit führt die Bank des Anlegers die einbehaltene Steuer direkt an das Finanzamt ab. Dabei gilt ein fester Steuersatz, der der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers ist. Dadurch sind sämtliche Steuern auf Kapitalerträge abgegolten.