Mit dem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter soll der Arbeitslose in einer Eingliederungsvereinbarung festlegen, welche Maßnahmen für seine Eingliederung in das Berufsleben nötig sind; Trainingsmaßnahmen oder eine Weiterbildung beispielsweise. Gleichzeitig wird festgelegt, welche Bemühungen, wie häufig der Arbeitslose leisten muss, um wieder einen Job zu bekommen. Eine Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate gelten. Daraufhin soll unter Bezugnahme auf die bisherigen Erfahrungen eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Ziel der Eingliederungsvereinbarung ist es, den Arbeitslosen auf dem besten Weg wieder in eine Anstellung zu bekommen. Beide Seiten verpflichten sich, ihren Teil der Vereinbarung zu erfüllen, sonst drohen Konsequenzen – diese in der Regel für den Arbeitslosen. Wenn er zum Beispiel eine festgelegte Bewerbungsanzahl nicht einhält, kann es zu Leistungskürzungen kommen.