Die Bindefrist, die in der Regel sechs Wochen dauert, gibt dem Versicherer die Möglichkeit, den Antrag zu prüfen und zum Beispiel nötige Arztrückfragen zu stellen. Die Frits gibt dem Versicherer den zeitlichem Rahmen vor, innerhalb er den Vertrag schließen kann. Nach Verstreichen dieser Frist ist man als Antragssteller nicht mehr an den Vertrag gebunden. Jedoch muss der Antragssteller die volle Länge der Frist gegen sich gelten lassen und nicht vom Vertrag zurücktreten.