Beim Dauerauftrag gibt der Kontoinhaber seinem Kreditunternehmen den Auftrag, einen gleichbleibenden Geldbetrag zu einem festgelegten Termin über einen längeren Zeitraum an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.
Der Dauerauftrag bietet sich bei regelmäßigen Zahlungen in gleicher Höhe an, wie z.B. Miet-, Gasabschlags- oder Steuerzahlungen. Er stellt einen bequemen Weg dar, wiederkehrende Zahlungen termingerecht zu erledigen. So bleiben dem Bankkunden Säumniszuschläge und Mahngebühren für vergessene Rechnungen erspart. J
edoch sollte man darauf achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, sonst wird der entsprechende Betrag nicht abgebucht. Der Dauerauftrag kann, wie die Einzugsermächtigung, jederzeit widerrufen werden. Man sollte aber beachten, dass dies nur für zukünftige Zahlungen gilt. Bereits abgebuchte Beträge sind weg und müssen notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Änderungen des Zahlungstermins und des Betrags sind jederzeit möglich.