Fragen und Antworten zum Merkmal „Raucher- und Nichtraucher“ in der Risiko-Lebensversicherung

„Wer raucht, der nimmt ein Gesundheitsrisiko in Kauf“,  „Wer in der Umgebung anderer Menschen raucht, fügt diesen erheblichen Schaden zu“ und „Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen“ – mit diesen und ähnlich lautenden Hinweisen auf den Vor- und Rückseiten der Zigarettenpackungen wird Rauchern seit dem 1. Oktober 2003 direkt vor Augen geführt, dass der Zigarettenkonsum ungesund ist. Als dann im letzten Jahr gleich zwei Mal die Tabaksteuer erhöht wurde, stand für viele Raucher fest: „Jetzt höre ich auf“. Eine gute Entscheidung – auch für den Geldbeutel, spart doch ein Raucher, der täglich eine Packung Zigaretten konsumiert, pro Jahr satte 1.400 Euro. Aber damit nicht genug, denn die Entscheidung, Nichtraucher zu werden, spart auch an anderer Stelle – z.B. beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung, deren Beiträge für Nichtraucher deutlich niedriger angesetzt werden, als für Raucher. Logisch, denn Nichtraucher leben gesünder. Stellt sich die Frage, wie lange ein ehemaliger Raucher nachweislich Nichtraucher sein muss, um in den Genuss des Nichtraucher-Tarifes bei der Risiko-Lebensversicherung zu kommen? Diese und weitere Fragen beantwortet Bernd Schmitz, Versicherungsexperte des Direktversicherers ONTOS.
Wer ist nach versicherungstechnischer Definition ein Nichtraucher und wie lange muss ein ehemaliger Raucher nachweislich Nichtraucher sein, um in den Genuss des Nichtraucher-Tarifes zu kommen?
„Unabhängig davon, ob die versicherte Person schon immer Nichtraucher war oder aber sich vor Antragstellung das Rauchen abgewöhnt hat, gilt: Nichtraucher ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragstellung Nikotin weder durch den Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeife etc. oder in anderer Form aktiv zu sich genommen hat.“

Welche Folgen hat die wahrheitswidrige Angabe „Nichtraucher“?

Bei unberechtigter Inanspruchnahme des Nichtraucher-Tarifes – z.B. im Falle von unrichtigen Angaben bei Vertragsabschluss, aber auch bei Verletzung der nachträglichen Anzeigepflicht -, vermindert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des erforderlichen Raucher-Beitrages zum bisherigen Nichtraucher-Beitrag. Wird erst im Leistungsfall bzw. Todesfall der versicherten Person auffällig, dass diese tatsächlich Raucher war und der Nichtraucher-Tarif folglich unberechtigt in Anspruch genommen wurde, kann der Versicherungsschutz gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung sowie den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes sogar gänzlich entfallen und zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.“

Was passiert, wenn ein Nichtraucher während der Vertragslaufzeit zum Raucher wird?

„Wird die versicherte Person nach Vertragsabschluss zum Raucher oder nimmt Nikotin in anderer Form aktiv zu sich, ist sie dazu verpflichtet, den Versicherer nachträglich und unverzüglich darüber schriftlich zu informieren. Ab dem nächsten Monatsersten nach Zugang der Meldung verliert die versicherte Person den Vorteil des Nichtraucher-Tarifes und wird zum Raucher-Tarif mit dem erforderlichen Beitrag eingestuft.“

Was passiert, wenn ein Raucher während der Vertragslaufzeit zum Nichtraucher wird?

„Hat ein Raucher zwölf Monate kein Nikotin zu sich genommen – dies ist ab einer Versicherungssumme von 375.000 Euro über einen Nikotin-Test zu belegen -, wird der Vertrag auf den Nichtraucher-Tarif umgestellt. Die Umstellung muss allerdings über eine Nichtraucher-Erklärung schriftlich beim Versicherer beantragt werden.“
 
Pressemitteilung von ONTOS

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