Wo werden meine Kinder versichert?

In der privaten Krankenversicherung sind Familienmitglieder nicht automatische mitversichert. Vielmehr muss für jeden Versicherten ein eigener Beitrag gezahlt werden.

Ein Kind kann nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn der Elternteil der privat versichert ist, ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 3.975 Euro pro Monat hat und regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, kann das Kind auch in der GKV versichert werden.

Ein Beispiel: Der Ehemann verdient als freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung 4.300 Euro pro Monat. Seine Frau mit einem Verdienst von monatlich 4.000 Euro ist dagegen privat versichert. Damit übersteigt das Einkommen der privat versicherten Frau zwar die Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Das Kind ist also durch die Versicherung des Mannes mitversichert.

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