Welche Leistungen kann ich bekommen, wenn ich nicht (mehr) erwerbsfähig bin?

Wer als Hilfebedürftiger nicht erwerbsfähig ist und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt Sozialgeld, sofern er keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat.

Nicht erwerbsfähig ist jeder, der am Tag weniger als drei Stunden einer Arbeit unter zumutbaren Bedingungen nachgehen kann, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung. Auch Kinder unter 15 Jahren gelten als erwerbsunfähig.

Das Sozialgeld besteht ebenfalls aus der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und einer Leistung für Unterkunft und Heizung. Die Regelsätze sind die gleichen wie beim Arbeitslosengeld II, auch der Mehrbedarf entspricht in etwa dem des ALG II.
Ein Unterschied ist beispielsweise, dass es beim Sozialgeld keinen Zuschuss nach Arbeitslosengeldbezug gibt, der einem ALG II-Empfänger jedoch zusteht.

Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, hat ebenfall keinen Anspruch mehr auf ALG II, stattdessen kann er die so genannte Grundsicherung im Alter beantragen. Den Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüft der Rentenversicherungsträger für den Träger der Grundsicherung. Die Leistung besteht ebenfalls aus einem Regelsatz zur Grundsicherung und den angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung. Hinzu kann noch ein Anspruch auf Mehrbedarf kommen zum Beispiel bei Behinderung oder kostenintensiver Ernährung.
Das Einkommen des Antragsstellers wird mit dem Anspruch gegengerechnet. Liegt das Einkommen über dem Bedarf, besteht kein Anspruch auf Leistung; ansonsten wird die Differenz gezahlt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.