Neben den Kontogebühren können Gebühren für zusätzliche Serviceleistungen entstehen, z.B. für Kreditkarten, schriftliche Überweisungen, zugeschickte Kontoauszüge, Auslandsüberweisungen, Bargeldabhebung an Automaten, die nicht dem eigenen Bankenverbund angehören, etc.
Verlangt die Bank für eine Leistung eine Gebühr, muss sie dies in einem Preis- und Leistungsverzeichnis kenntlich machen. Angegeben werden müssen immer die Endpreise unter Einbeziehung von Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen (§1 Abs.1 PAngV – Preisangabenverordnung).