Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung. Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst 2,5 Millionen EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für Vermögensschäden. Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen. Ist der Schaden höher als die Deckungssumme, muss der Versicherte den Differenzbetrag selbst zahlen.
Es ist daher immer empfehlenswert, eine Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung abzuschließen. Hier leistet der Versicherer bei Personenschäden je geschädigte Person 15 Millionen Euro und unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden.