Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bekommt der Arbeitslose für die Zeit von sechs Wochen sein Arbeitslosengeld weiter gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Krankheit während des Leistungsbezugs eintritt. Sowohl die Krankschreibung durch den Arzt als auch die Genesung muss man unverzüglich seiner Arbeitsagentur mitteilen.
Auch wenn ein Kind erkrankt, das betreut werden muss, kann die Leistung weiter gezahlt werden, bei der Dauer wird je nach Einzelfall entschieden.
Für die Zeit der Krankheit, die über die Dauer von sechs Wochen hinausgeht, bekommt man Krankengeld von seiner Krankenkasse gezahlt. Nach dem Bezug von Krankengeld muss man sich dann wieder bei der Agentur für Arbeit melden.