Die „Mallorca-Police“ ist eine Klausel, nach der die Haftpflichtversicherung bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland zahlt, wenn die verursachten Schäden nicht vollständig von der Versicherung des Mietwagens übernommen werden. Da die Versicherungssummen beispielsweise in einigen südeuropäischen Ländern viel niedriger als in Deutschland sind, kann ein Schaden dort schnell die Deckung übersteigen.