Unzulässige Bankgebühren – Was tun?

So wehren Sie sich bei unzulässig erhobenen Gebühren

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Fühlen Sie sich als Bankkunde zu Unrecht mit Gebührenforderungen ihrer Bank konfrontiert, sollte Ihr erster Weg trotzdem genau dorthin führen. Denn natürlich hat jeder Kunde das Recht, sich bei seiner Bank zu beschweren. Dies sollten Sie selbst bei geringen strittigen Beträgen tun. Prüfen Sie deshalb Ihre Kontoauszüge und archivieren Sie diese (bis zu drei Jahre). Setzen Sie den Kreditinstituten bei Ihren Beschwerden eine angemessene Frist und weisen Sie auch auf die entsprechende Rechtsprechung hin. Und keine Angst: Ihre Bank darf Ihnen hierfür in der Regel keine Gebühren in Rechnung stellen, selbst wenn die Beschwerde nicht gerechtfertigt war (LG Köln – Az. 26 30/00).

Sollte die Bank weiterhin auf den Gebühren bestehen, können Sie sich an Banken-Ombudsleute wenden. Durch dieses außergerichtliche Schlichtungsverfahren sollen Differenzen zwischen Banken und ihren Kunden schnell und unbürokratisch bereinigt werden. Die Verfahren sind für Sie als Antragssteller kostenlos. Die Ihnen entstehenden Kosten, wie Porto, Telefon usw. müssen Sie jedoch selbst tragen.

Der Vorteil für den Kunden liegt vor allem darin, dass eine dritte Instanz in die Kommunikation zwischen Kunde und Bank eingeschaltet wird. Die Beschwerde des Kunden wird vom Ombudsmann an die Bank weitergeleitet, wo in der Regel andere Sachbearbeiter eingeschaltet werden. Nach einer bestimmten Frist wird die Stellungnahme der Bank an den Kunden weitergeleitet, der daraufhin selbst Stellung beziehen kann. In der Folge wird der Vorgang dann dem Ombudsmann vorgelegt, der einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Einige Ombudsleute können bis zu einem bestimmten Streitwert für die Unternehmen verbindliche Entscheidungen treffen. Andere dürfen nur Empfehlungen abgeben, die unverbindlich sind. Als Verbraucher können Sie diese Empfehlungen und Entscheidungen ablehnen und immer noch ein ordentliches Gericht mit der Klärung anrufen.

Suchen Sie Hilfe bei einem Ombudsmann, dann schildern Sie Ihr Problem am besten schriftlich und so detailliert wie möglich. Legen Sie Kopien der erforderlichen Unterlagen und des bisherigen Schriftwechsels bei.

Eine Liste, welche Ombudsleute für die verschiedenen Institute in Frage kommen, finden Sie hier.

Weitere Stellen an die Sie Ihre Beschwerden richten können, sind Bankenschutzvereine oder auch die Verbraucherzentralen. Eine Übersicht aller Verbraucherzentralen der Länder bietet die Internetseite verbraucherzentrale.de.

Im Übrigen sollten Sie beachten, dass die Verjährungsfrist für unrechtmäßige Gebühren seit der Schuldrechtsreform von 2002 nur noch drei Jahre beträgt. Was Ihnen vor dieser Frist abgezogen wurde, können Sie nicht mehr reklamieren.

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