Mussten Sie in diesem Jahr aus beruflichen Gründen umziehen? Oder verkürzt sich durch einen Umzug Ihre Fahrzeit zur bestehenden Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde?
Dann können Sie die gesamten Kosten für diesen Umzug vom Finanzamt in Form von Werbungskosten geltend machen.
Zu den abzugsfähigen Kosten zählen:
Doppelte Mietzahlung und Maklergebühren
Kosten, die beim Transport des Umzugsgutes anfallen:
Reisekosten:
Sonstige Kosten:
Tipp: Statt der sonstigen Kosten können Sie auch die folgende Umzugskostenpauschale angeben:
Falls Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einmal umgezogen sind, können Sie die Umzugskostenpauschale mit 150% ansetzen.
Sie können auch Ihren Arbeitgeber an Ihren Umzugsausgaben beteiligen. Er kann entweder die gesamten Kosten, oder zumindest die Pauschale übernehmen. Locken Sie ihn mit dem Argument, diese Zahlung sei für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei! Alternativ können Sie Ihre Umzugsaufwendungen als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen - allerdings erst, wenn die Aufwendungen 600 Euro übersteigen. So verringern Sie Ihren Lohnsteuerabzug bereits während des Jahres.
# | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
---|---|---|---|
1 | ING-DiBa | Extra-Konto (Neukunden) | 0,75% |
2 | Renault Bank direkt | Tagesgeld Online | 0,70% |
3 | Consorsbank | Tagesgeld (Neukunden) | 0,60% |