Der Antrag zur Wohneigentumsförderung muss beim Finanzamt gestellt werden. Die Auszahlung der ersten Jahreszulage erfolgt dann wenige Wochen nach der Bewilligung.
Der Antrag zur Wohneigentumsförderung muss beim Finanzamt gestellt werden. Die Auszahlung der ersten Jahreszulage erfolgt dann wenige Wochen nach der Bewilligung.