Steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen

„Es kann doch nicht sein, dass der Staat dem Bürger das Geld, das er ihm in der einen Tasche belassen muss, dafür aus der anderen herausholt“, kommentiert der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., entsprechende Absichten des Bundesfinanzministers. Er will die künftige steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch die Streichung der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie der Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gegen finanzieren. Der BHT-Präsident begrüßt daher den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, in dem die Staatsregierung dazu aufgefordert wird, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass diese Vorsorgeaufwendungen weiterhin als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Traublinger macht deutlich, dass die stärkere steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kein Geschenk der Politik sei, sondern die konsequente Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Der Gesetzgeber müsse das Urteil ungeschmälert umsetzen, d.h. ohne Gegenfinanzierungen an anderer Stelle. Gerade Selbstständige und Personenunternehmer leisteten überdurchschnittliche Beiträge zur Unfallversicherung und zur Absicherung von Berufsunfähigkeit, so Traublinger. Diese würden im Falle der Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Beiträge überdurchschnittlich benachteiligt. Der BHT-Präsident: „Außerdem sollte der Staat angesichts der herrschenden Finanz- und Wirtschaftskrise alles dafür tun, dem Bürger mehr Geld in den Taschen zu belassen. Das Gesetz heißt schließlich Bürgerentlastungsgesetz.“ Alles andere wäre eine Mogelpackung, so Traublinger. Pressemitteilung von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern

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