Bund der Steuerzahler fordert schnellere Umsetzung

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Verankerung einer wirksamen Schuldenbremse für Bund und Länder im Grundgesetz und fordert den Bundestag auf, die Chance zur Nachbesserung der Schuldenbremse zu nutzen. „Die in der Föderalismuskommission entwickelte Schuldenbremse geht in die richtige Richtung. Die Verschuldungsorgien der vergangenen Jahrzehnte müssen endlich gestoppt werden. Doch kann die Schuldenbremse, insbesondere für den Bund, nur die halbe Wahrheit sein. Wer sich in normalen wirtschaftlichen Zeiten stets weiter verschulden darf, kommt nie von seinen Schulden herunter. Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, sagt Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahlers. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Haushalte von Bund und Ländern in ihren Konsolidierungsbemühungen um Jahre zurückgeworfen. Je schneller jetzt Bund und Länder den Weg zu einer tragfähigen Finanz- und Haushaltspolitik zurückfinden, desto besser ist es für den Staat und die Steuerzahler. Der BdSt fordert daher eine schnellere Umsetzung der Schuldenbremse in die Praxis, als mit der Grundgesetzänderung vorgesehen. Diese Tempoverschärfung müsste im laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Die Länder sollten alsbald in der Lage sein, ihre Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren. Die für finanzschwache Länder vorgesehenen Konsolidierungshilfen wären entsprechend zeitlich anzupassen. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Frist bis 2020 ist alles andere als ambitioniert“, so Holznagel. Ebenso appelliert der BdSt an den Bund, seinen Verschuldungsspielraum, der derzeit mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ab 2016 veranschlagt ist, auf Null zu begrenzen. Auch wenn der Bund eine klar herausgehobene Stellung gegenüber den Ländern hat, ist eine strukturelle Verschuldung selbst in konjunkturellen Boomphasen abzulehnen. Die vorgesehenen Ausnahmetatbestände lassen noch genügend Spielraum, in außergewöhnlichen Situationen Schulden aufzunehmen. Der Bund soll deshalb seine Anstrengungen verstärken, und es den Ländern mit einem strukturellen Neuverschuldungsverbot in wirtschaftlichen Normalzeiten gleichtun. Immerhin ist der Bund Schuldentreiber Nr. 1 in Deutschland – am Jahresende wird er über eine Billion Euro Schulden angehäuft haben, für die der Steuerzahler haften muss. Pressemitteilung vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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