Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld liegt für bis Ende 2009 begonnene Maßnahmen bei derzeit 24 Monaten, ansonsten darf die Kurzarbeit maximal 18 Monaten dauern. In diesem Rahmen richtet sich die Dauer der Kurzarbeit nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers. Sobald es der Firma wirtschaftlich wieder besser geht, sollte die Kurzarbeit beendet werden.