Die meisten Rechtsschutzpolicen sehen eine dreimonatige Wartezeit vor. Diese Regelung bedeutet konkret: Fälle in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss werden nicht bezahlt. Der Grund: Keine Versicherung möchte einen Kunden gewinnen, der schnell noch eine Versicherung abschließt, wenn sich Ärger anbahnt. Nur beim Verkehrs-Rechtsschutz besteht üblicherweise keine Wartezeit.