Nein. In der Regel kann diese Leistung nicht gekürzt werden. Es wird immer der jeweils errechnete Betrag ausgezahlt, es sei denn es wurden vorher falsche Angaben gemacht. Allerdings kann vom erhöhten zum allgemeinen Leistungssatz herabgesenkt werden, wenn Ihr Kind zum Beispiel die entsprechende Alters- oder Einkommensgrenze überschreitet und auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.
Anstatt zu einer Kürzung wegen fehlender Voraussetzungen kommt es zu einem kompletten Stopp der Zahlung, wenn beispielsweise die Bezugszeit abgelaufen ist oder wenn die Eigenbemühungen verweigert werden.