Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung müssen anfallende Arztkosten bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung selbst gezahlt werden. Die Höhe kann selbst bestimmt werden. Von der Versicherung werden dann aber auch nur die Kosten erstattet, die über dieser Grenze liegen.
Im Gegenzug muss der Versicherte niedrigere Beiträge zahlen und erhält Beitragsrückerstattungen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist ein Jahr) keine Rechnungen beim Versicherer eingereicht worden.