Höhere Mehrwertsteuer bei Anlagemünzen und Münzbarren aus Silber

Höhere Mehrwertsteuer bei Anlagemünzen und Münzbarren aus SilberSchon seit längerer Zeit ist bekannt, dass das MwSt.-Privileg, welches bisher für Anlagemünzen aus Silber galt, in Kürze wegfallen wird. Anfang Juni nahm der Deutsche Bundestag den entsprechenden Entwurf an, sodass zukünftig für Silbermünzen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gilt.

Seit rund zwei Monaten ist es inzwischen amtlich, dass die bisherige MwSt.-Begünstigung für Anlagemünzen und Münzbarren aus Silber ab dem 1. Januar 2014 wegfallen wird. Besonders hart wird diese Erhöhung der Mehrwertsteuer natürlich private Anleger treffen, die keine Möglichkeit haben, die Mehrwertsteuer zu verrechnen. Daher handelt es sich für private Münzkäufer definitiv schlichtweg um eine Preiserhöhung. Doch was genau bedeutet die neue Mehrwertsteuerregelung für den Anleger? Bisher war es so, dass Anleger bei Silbermünzen und Münzbarren aus Silber einen Steuervorteil von zwölf Prozent nutzen konnten, denn es galt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent. Die Folge der Mehrwertsteuererhöhung ist nun, dass Anlagemünzen und Münzbarren aus Silber ab dem 1. Januar 2014 sofort um etwas mehr als elf Prozent teurer werden. Eine Folge davon wird nach Ansicht der Experten sein, dass die Nachfrage aus den sonstigen EU-Ländern hierzulande deutlich nachlassen wird. Denn den bisherigen Steuervorteil gab es nur in Deutschland.

Silberbarren werden an Attraktivität gewinnen

Eine weitere Folge der Mehrwertsteuererhöhung für Silbermünzen und Münzbarren wird sein, dass die Silberbarren wieder deutlich an Attraktivität gewinnen werden. Bisher waren die Barren dadurch benachteiligt, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent galt, der ab 2014 auch für die Münzen gelten wird. Da die Barren aufgrund der geringeren Produktionskosten ansonsten jedoch etwas preiswerter als Münzen sind, werden sich viele Anleger verstärkt für Silberbarren interessieren. Eine weitere Folge der Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Silbermünzen besteht zudem darin, dass Anleger sich verstärkt für Goldmünzen interessieren werden. Handelt es sich hier nämlich um Anlagemünzen, so fällt die Mehrwertsteuer komplett weg.

Zu beachten ist allerdings, dass dies nicht für Goldmünzen gilt, die als Sammlermünzen bezeichnet werden. Hier ist dann nämlich der reguläre Mehrwertsteuersatz zu zahlen. Wer jedoch ein Sammler von historischen oder sonstigen seltenen Münzen ist, bei denen es sich nahezu immer um Sammlermünzen handelt, wird so oder so zukünftig nicht mehr an dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent vorbeikommen. Aus den genannten Gründen ist es daher durchaus empfehlenswert, die derzeit vergleichsweise niedrigen Silberpreise zu nutzen, um noch vor Inkrafttreten der Mehrwertsteuererhöhung die Positionen im Bereich des physischen Investments in Silbermünzen oder Münzbarren zu erweitern.

Tim Schieferstein ist der Geschäftsführer bei Goldsilbershop.de und steht den Lesern bei Fragen gerne zur Verfügung.
 
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