Unter „eigene Schäden“ versteht man z. B., wenn der Halter vom eigenen Hund gebissen wird oder Bello mit seinen spitzen Zähnen den kostbaren Nepal-Teppich seines Herrchens ruiniert. Der Versicherer kommt generell nicht für Schäden auf, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen. Ebenso wenig zahlt eine Versicherung für absichtlich herbeigeführte Schäden.