Was sind eigentlich außergewöhnliche Belastungen?

Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Außergewöhnliche Belastungen mindern dann ebenso wie Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.

Sie liegen vor, wenn ein Steuerzahler zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand.

Dieses Ungleichgewicht soll durch Steuerermäßigungen ausgeglichen werden. Dabei unterscheidet der Fiskus zwischen außergewöhnlichen Belastungen besonderer und allgemeiner Art. Erstere werden entweder mit Pauschbeträgen oder Höchstbeträgen durch das Finanzamt berücksichtigt.

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art können dagegen in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, werden aber vorher um einen zumutbaren Eigenanteil gekürzt. Der Eigenanteil kann je nach individueller Lebenssituation zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegen.

Es gibt eine ganze Reihe an außergewöhnlichen Belastungen, das fängt bei A wie Adoption an und hört bei Z wie Zahnbehandlung noch lange nicht auf. Von der Summe der außergewöhnlichen Aufwendungen wird die „zumutbare Belastung“ abgezogen.

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