Verbraucherzentrale: Spenden und unbestellte Postkarten

Dass wir ein spendenfreudiges Volk sind ist regelmäßig bei den verschiedensten Anlässen zu beobachten. Kommt das Geld aber auch immer an den Stellen an, für die es eingeworben wird?

Oder versickert es in undurchsichtigen Kanälen? Relativ unproblematisch sind die Sammelaktionen im Fernsehen. Hier ist die öffentliche Kontrolle groß und kein Veranstalter kann es sich leisten, durch Unregelmäßigkeiten ins Gerede zu kommen.

Dies gilt auch für Prominente, die sich für solche wohltätigen Aktionen gern unentgeltlich zur Verfügung stellen.* Aber nicht nur im Fernsehen auch vor der eigenen Tür, auf Weihnachtsmärkten oder in belebten Einkaufsstraßen sind Spendensammler aktiv.

Für Verbraucher ist es häufig schwer, die Seriosität der unterschiedlichen Organisationen auszumachen; grundsätzlich sollten folgende Tipps beachtet werden:

�� Die Sammelgenehmigung der lokalen Ordnungsbehörde und den Sammelausweis zeigen lassen.
�� Auf die Verplombung von Spendendosen achten.
�� Bei Unsicherheit nie sofort zahlen.
�� Informationen bei der Verbraucherzentrale einholen.
�� Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) um Informationen bitten. Das DZI (Bernadottestraße 94 – 14195 Berlin – www.dzi.de) vergibt nach bestimmten Kriterien den förderungswürdigen Organisationen ein Spendensiegel.

Es gibt alljährlich den Spenden-Almanach heraus, in denen die positiv beurteilten Organisationen verzeichnet sind.

Grundsätzlich sollte jeder Spendenwillige sich überlegen, ob er nicht in seinem direkten Umfeld spenden kann.

Gemeinnützige Organisationen, die Kirchen und beispielsweise auch die lokalen Tierschutzvereine bieten die Möglichkeit, sich vor Ort zu vergewissern, ob die Spenden auch korrekt verwendet werden.

Unbestellte Waren

Ein weiteres Ärgernis sind die unbestellten Waren, die auch um diese Zeit vermehrt verschickt werden.

Häufig sind dies Postkarten, die angeblich von Behinderten oder von Kindern aus der 3. Welt angefertigt wurden.

Fertige Überweisungsaufträge liegen den Sendungen bei und brauchen nur bei dem entsprechenden Geldinstituten abgegeben zu werden.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weißt grundsätzlich darauf hin:

Waren, die unaufgefordert zugeschickt werden, brauchen nicht bezahlt zu werden und müssen auch nicht zurückgeschickt werden.

Eine Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich nicht. Der Verbraucher kann frei entscheiden ob er die Ware auspackt, benutzt oder entsorgt.

Ausnahme: Der Verbraucher hätte erkennen können, dass er der falsche Adressat ist.

Beispiel: Es wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zwei Menschen mit gleichem Vor- und Nachnahmen.

Der Empfänger erkennt an der Hausnummer der Anschrift, das es eine zweite Person seines Namens aber unter einer anderen Hausnummer geben muss.

Hier ist er zur Aufklärung gegenüber dem Versender verpflichtet, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will.

Etwas anderes ist es, wenn Anschrift und Empfängeradresse übereinstimmen. Dann kann nicht davon ausgegangen werden, das noch eine zweite Person gleichen Namens in der Nachbarschaft existiert – der Empfänger kann nach Belieben über die Ware verfügen.

* Dies gilt ausdrücklich nicht für bezahlte Werbeauftritte von prominenten Zeitgenossen. Hier
wurden und werden den Verbrauchern nach wie vor auch zweifelhafte Produkte angeboten.

Pressemitteilung der VZ Schleswig-Holstein
 
   
 

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