Vertragsfallen im Internet als Gratisangebot oder Gewinn getarnt

Jugendliche im Visier unseriöser Anbieter. Kostenloser SMS-Versand, Tests zur Intelligenz oder eigenen Lebenserwartung, Hausaufgabenhilfe und attraktive Chancen bei Gewinnspielen.

Mit unzähligen Angeboten werden Surfer in Vertragsfallen gelockt – vor allem jugendliche Internetnutzer. Die Verbraucherzentrale hilft mit Information und Beratung.

Betroffene, die an der Umfrage zur Internetabzocke teilnehmen, können damit die politische Forderung nach besserem Verbraucherschutz unterstützen.

„Ich habe mich bei einem IQ-Test angemeldet und nicht gesehen, dass man dafür Geld zahlen muss. Jetzt habe ich eine E-Mail bekommen wo drinnen steht, dass ich 144 Euro zahlen soll.

Dort steht auch, dass Minder-jährige eine Strafanzeige bekommen (ich bin minderjährig). Bitte schnelle Antwort, da ich das Geld übermorgen überweisen muss!!!“

Wer falsch klickt, wird unter Druck gesetzt. Dem scheinbar kostenlosen IQ-Test folgte die Rechnung über ein Abonnement mit zweijähriger Laufzeit. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale:

„Wird man bei solchen „Gratis“-Angeboten zur Anmeldung aufgefordert, ist das Risiko einer Vertragsfalle extrem hoch.“

Dass sie auf unseriösen Seiten unterwegs waren, merken Betroffene häufig erst, wenn Tage nach dem unbedarften Klick ein Schreiben kommt, in dem ein Vertragsabschluss behauptet wird.

In vielen Fällen kann man die Bezahlung der Forderung verweigern. So zum Beispiel, wenn der Kostenhinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist.

Unter www.vz-bw.de/knete-oder-knast gibt die Verbraucherzentrale Betroffenen Tipps, wie sie sich verhalten sollten; zur Umfrage kommt man unter www.vz-bw.de/internetabzocke.

Individuelle Telefonberatung zur Internetabzocke bietet die Verbraucherzentrale montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0900-1-77 444 1 weiter (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich).

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg

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