Vielseitiger Baustein: Ihr Bausparvertrag

Einen Bausparvertrag kann man nur für einen Hausbau oder Wohnungskauf einsetzen? Weit gefehlt. „Zwar sind Bausparmittel ein bewährter Finanzierungsbaustein für den Immobilienerwerb, doch die Verwendungsmöglichkeiten reichen von A wie Alarmanlage bis Z wie Zweitgarage“, betont Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner. Wegen seiner vielseitigen Einsetzbarkeit sei ein Bausparvertrag gerade für Haus- und Wohnungseigentümer ein „Krankenschein für die eigenen vier Wände“, so Lechner. Die vielfältigen Möglichkeiten hat Lechner zu einem Verwendungs-ABC zusammengestellt, das den Kabelfernsehanschluss und die Markise ebenso enthält wie Notarkosten oder einen Saunaeinbau.

Von A-Z: So vielseitig ist Bausparen

Steuerlich oder prämienrechtlich gebundene Bausparverträge können u.a. für folgende Zwecke verwendet werden:

A
Abbruchkosten, wenn für Wohnungs-Neubau
Ablösung von Baudarlehen, soweit für Wohnungsbau gewährt
Alarmanlage
Altenwohnheim, soweit Wohnraum finanziert wird
Anbau zu Wohnzwecken
Anliegerbeiträge
Architektenhonorare
Ausbau zu Wohnzwecken
Außenanlagen, wenn für Wohngebäude
Außenkamin
Außenputz

B
Bauerwartungsland, wenn Bauen mit Sicherheit möglich
Baukostenzuschuss gegen Wohnungsüberlassung
Baunebenkosten
Bauplatz, soweit für Wohngebäude bestimmt

D
Dachgeschossausbau
Dauerwohnrecht, sofern eigentumsähnlich

E
Eigentumswohnung
Einbaumöbel, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Einfamilienhaus
Einfriedung, wenn für ein Wohngebäude
Entschuldung von Darlehen für Wohngebäude
Erbauszahlung an Miterben, wenn für Wohngebäude
Erbbaurecht (Bestellung und Erwerb)
Erbbauzinsablösung
Erbschaftsteuerzahlung, wenn für Wohngebäude
Erschließungsbeitrag, wenn für Wohngebäude

F
Fahrstuhl
Fassadenerneuerung, wenn Verbesserung oder Instandsetzung
Ferienhaus, soweit zum dauernden Wohnen geeignet
Fenster-Erneuerung

G
Garage
Gartenanlage, wenn Vorgarten oder Grünflächen für Wohngebäude
Genossenschaftsanteile
Grunderwerbsteuer, wenn für Wohngebäude

H
Hausanschlusskosten (z.B. Gas, Wasser)
Heizungsanlage, wenn Modernisierung oder Instandsetzung
Hobbyraum

I
Immobilienfonds, soweit Bruchteilseigentum an Grundbesitz
Instandsetzung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich

K
Kabelfernsehanschluss
Kachelofen
Kabelanschlussgebühren
Kamin

L
Leibrente, wenn Bau oder Erwerbskosten für ein Wohngebäude
Luftschutzraum

M
Maklerprovision
Malerarbeiten nach Instandsetzung
Markise
Modernisierung

N
Notarkosten

P
Parabolantenne
Pergola, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Planungskosten

R
Raumteiler, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Refinanzierung, wenn Bausparvertrag zum Zeitpunkt der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Eigenmittel bereits zugeteilt
Renovierung, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich
Reparatur, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich
Rollladeneinbau

S
Sauna
Schallisolierung
Schönheitsreparaturen, nur wenn Verbesserung
Schutzbauten
Schwimmbad
Sickergrube
Sondertilgung

T
Teppichboden, wenn an Stelle eines anderen Bodenbelages gelegt

U
Umbau

V
Verbesserung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich
Vermessungskosten

W
Wiederaufbau, soweit Wohnräume finanziert werden
Wochenendhaus, wenn zu Dauerwohnzwecken geeignet

Z
Zweitgarage

Quelle: Schwäbisch Hall

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.