Im Falle eines Brandes: Elektronische Rauchmelder sind die modernen „Schutzengel“ von heute

Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr für Jahr rund 600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an
Verletzten. Die allermeisten von ihnen – etwa 95 Prozent – fallen aber nicht den Flammen, sondern den hochgiftigen Rauchgasen zum Opfer. Das Tragische daran: Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf überrascht. Rauch verbreitet sich lautlos und viel schneller als das Feuer selbst. Er vernebelt Fluchtwege, versperrt die Sicht und betäubt die Betroffenen in kürzester Zeit. Schon einige wenige Atemzüge, durch die das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die Lunge gelangt, sind tödlich.

Mit Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg (beide seit 2006), Hessen (2005), Schleswig-Holstein, dem Saarland (beide 2004) sowie
Rheinland-Pfalz (2003) haben bislang sechs Bundesländer eine Rauchmelderpflicht in ihren Bauordnungen verankert. Demnach sind bei Neu- und Umbaumaßnahmen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit Rauchmeldern auszustatten. Außer in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind auch Wohnungen bestehender Gebäude bis zum Ablauf einer vorgegebenen Frist entsprechend nachzurüsten. Und das aus gutem Grund: Rauchmelder signalisieren die Entstehung eines Brandes mit einem schrillen Alarmsignal und wecken die Schlafenden auch aus ihren tiefsten Träumen. So gewinnen die Bewohner lebenswichtige Sekunden, um sich und ihre Angehörigen in Sicherheit bringen zu können.

Brandschutz-Fachbetriebe bieten kompetenten Rat für mehr Sicherheit
Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten moderne Rauchmelder, die entsprechend der Gerätenorm DIN EN 14604 geprüft sind. Hier erfahren die Verbraucher auch, welche Geräte sich für ihr Haus oder ihre Wohnung am besten eignen und was es dabei zu beachten gibt. Darüber hinaus erhält man dort Tipps und Informationen zu Feuerlöschern und weiteren Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in den eigenen vier Wänden.

Die Adresse der nächstgelegenen Fachbetriebe und viele weitere Hinweise bietet der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de. Und die gute Nachricht zum Schluss: Arbeitskosten, die bei der Instandhaltung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen entstehen, sind seit dem vergangenen Jahr teilweise steuerlich abzugsfähig.

Pressemitteilung vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.