Freistellungsauftrag kann nun auch online erteilt werden

Im Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Finanzen entschieden, dass die Erteilung von Freistellungsaufträgen auch im elektronischen Verfahren zulässig ist.

Die Quelle Bausparkasse hat dies zum Anlass genommen, ihr Internet-Angebot um diesen Service zu erweitern. Damit ist das Fürther Unternehmen die erste Bausparkasse und auch das erstes Kreditinstitut Deutschlands, bei dem die Kunden den Freistellungsauftrag online stellen können.

„Wir freuen uns, wieder einmal die Ersten zu sein, die diesen neuen Service anbieten können. Denn unsere Devise lautet, es den Kunden so einfach und bequem wie möglich zu machen“, so Jürgen Reiche, Vorstand Quelle Bausparkasse.

 

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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