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15.09.2009

Wonach richtet sich die Höhe der Leistungen der Unfallversicherung?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Gliedertaxe, dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Progression. Die Gliedertaxe geht von Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes aus. Die Invalidität wird prozentual bewertet, beginnend bei zwei Prozent (Verlust einer Zehe) bis höchstens 70 Prozent (Verlust des Arms ab Schultergelenk). Dabei spielt es keine Rolle, welche beruflichen und sonstigen Folgen sich für den Versicherten durch den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes ergeben.

Wurde beispielsweise eine Versicherungssumme von 150.000 Euro vereinbart und verliert man infolge eines Unfalls eine Hand, würde die Versicherungsleistung laut Gliedertaxe 55 Prozent von 150.000 Euro betragen, also 82.500 Euro.

Höhere Versehrtengrade bis zur Vollinvalidität bei 100 Prozent werden durch die Addition mehrer Behinderungen erreicht. Verliert man also beispielsweise einen Fuß (40 Prozent) und bleibt infolge des Unfalls zusätzlich ein Arm (70 Prozent) steif, addieren sich die Prozentsätze - allerdings höchsten bis zu 100 Prozent. In diesem Fall würde der Versicherte also die komplette Versicherungssumme von 150.000 Euro ausgezahlt bekommen, aber nicht 165.000 Euro (40 + 70 =110 Prozent).

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann man eine Progression, auch progressive Invaliditätsstaffel genannt, vereinbaren. Das heißt, dass die Leistung im Schadensfall ab einem bestimmten Versehrtengrad (meist 25 Prozent) nicht linear sondern progressiv, also überproportional steigt. Es werden meist Progressionsmodelle zwischen 100 und 500 Prozent angeboten. Abhängig von den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag steigt dann der Prozentsatz bei Vollinvalidität auf 300 oder sogar 500 Prozent. Es wird also bei Vollinvalidität das Drei- bzw. Fünffache der Versicherungssumme ausgezahlt. Allerdings zahlt man für eine hohe Progression auch höhere Prämien.

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