Wirtschaftsprüfer – Ein anspruchsvolles Berufsfeld

Wirtschaftsprüfer – Ein anspruchsvolles BerufsfeldEs gibt nur wenige Berufe, an die so hohe ethische Ansprüche gestellt werden, wie an den vereidigten Wirtschaftsprüfer.

„Ich schwöre, dass ich die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllen, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten werde, so wahr mir Gott helfe.“, heißt es im Amtseid. Diesem Schwur zu genügen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Und tatsächlich übernehmen Wirtschaftsprüfer viele Tätigkeiten, die für Unternehmen gravierende Auswirkungen haben können. So überprüfen sie etwa die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Konzerne, die damit einer staatlichen Verpflichtung nachkommen. Die Kontrolle der Bilanzen ist nämlich ab einer bestimmten Größe gesetzlich verpflichtend, womit die Hilfe von vertrauenswürdigen Experten zwingend benötigt wird. Wirtschaftsprüfer übernehmen diese Aufgabe. Sie sollen damit helfen, Schieflagen, Fehler und auch Betrugsdelikte rechtzeitig zu erkennen, um volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Das Aufgabenfeld eines Wirtschaftsprüfers geht aber weit über die einfache Jahresabschlussprüfung hinaus. So ist der Berufsstand auch als Steuerexperte und Unternehmensberater gefragt. Für viele Wirtschaftsprüfer liegt gerade darin der große Reiz Ihres Berufs. Denn schon in den ersten Jahren haben sie die Möglichkeit, mit den Vorständen großer Konzerne über die unternehmerische Ausrichtung und ihre Folgen zu diskutieren.

Wann wird der Wirtschaftsprüfer tätig?
Der Jahresabschluss muss überprüft werden, wenn ein Unternehmen eine Bilanzsumme von mindestens 4.840.000 Euro oder einen Jahresumsatz von 9.680.000 Euro ausweist. Selbiges gilt ab einer Zahl von mindestens 50 Angestellten. Bei kleineren Unternehmen kann die Prüfung auch von einem Buchprüfer durchgeführt werden. Der Wirtschaftsprüfer wird immer tätig, wenn die Bilanzsumme 19,25 Millionen Euro übersteigt, wenn der Jahresumsatz mindestens 38,5 Millionen Euro beträgt oder wenn die Zahl der Mitarbeiter höher als 250 ist. Das jeweilige Unternehmen hat zudem die Möglichkeit, den Wirtschaftsprüfer mit zahlreichen Sonderprüfungen zu beauftragen. So kann er zum Beispiel Werthaltigkeitsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Kreditwürdigkeitsprüfungen durchführen. Seine Berechnungen sind dann maßgeblich für Verkaufspreise, Investitionsentscheidungen und vieles mehr.

Vorbereitung zur Prüfung
Das erfolgreiche Examen zum Wirtschaftsprüfer gilt als schwer. Die meisten Wirtschaftsprüfer kommen über ein betriebswirtschaftliches Studium zum Ziel. So wird im Bereich der Betriebswirtschaftslehre am meisten von dem Wissen vermittelt, das Wirtschaftsprüfer im späteren Beruf benötigen. Neben dem abgeschlossenen Studium müssen die Aspiranten eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bei vereidigten Buchprüfern, bei einer Buchprüfungsgesellschaft, bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, bei einer Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder bei einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts nachweisen. In dieser Zeit müssen die Kandidaten auch bereits mindestens zwei Jahre selbst an Unternehmens-Prüfungen teilgenommen haben. Erst dann erfolgt die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen. In der Prüfung selbst werden dann folgende Fachgebiete abgefragt:

  • Wirtschaftliches Prüfungswesen,
  • Unternehmensbewertung und Berufsrecht
  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

Bei diesem steinigen Weg verwundert es kaum, dass Wirtschaftsprüfer in Deutschland zu einem exklusiven Zirkel gehören. Nur circa 14.000 Wirtschaftsprüfer gibt es hierzulande.

Drei mögliche Wege zum Wirtschaftsprüfer
Bachelorstudenten müssen nach dem Studium mindestens ein Jahr Berufserfahrung sammeln, um sich anschließend zum Masterstudium anzumelden. Nach erfolgreichem Abschluss kann das Wirtschaftsprüferexamen abgelegt werden. Dann müssen mindestens zwei weitere Jahre Berufserfahrung gesammelt werden, ehe die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer erfolgt. Erst dann kann der Beruf ausgeübt werden. Ein wenig anders verläuft der Weg über Diplom- und Masterstudiengänge. Liegt die Regelstudienzeit unter acht Semestern müssen nach erfolgreichem Abschluss vier Jahre Berufspraxis gesammelt werden. Liegt die Regelstudienzeit bei acht Semestern oder darüber, genügen drei Praxisjahre, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Nach erfolgreich absolviertem Examen erfolgt die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Dann kann der Beruf ausgeübt werden. Studenten, die gleich praktische Erfahrungen sammeln möchten, haben zudem die Möglichkeit, ein duales Studium anzustreben. Dabei verbringt der Student zum Beispiel drei Monate im Unternehmen, um danach drei Monate zu studieren.

Klassische Karriere
Die Karriere des Wirtschaftsprüfers folgt meist relativ festen Regeln. Der erste Schritt ist die Arbeit als Wirtschaftsprüfungsassistent. Nach zwei bis drei Jahren wird das Aufgabenfeld ausgeweitet, und der Assistent zum Semi-Senior oder Senior befördert. Nach erfolgreich abgelegtem Wirtschaftsprüferexamen erfolgt dann der Aufstieg zum Manager. Höhepunkt der Karriere ist wohl die Partnerschaft in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wirtschaftsprüfungsassistenten verdienen meist schon zwischen 36.000 Euro und 39.000 Euro brutto pro Jahr. Vereidigte Wirtschaftsprüfer verdienen dann recht schnell zwischen 40.000 und 55.000 Euro brutto. Partner und Manager erhalten meist ein variables Gehalt, das oft im sechsstelligen, in seltenen Fällen sogar im siebenstelligen Bereich liegt.

Mögliche Fallstricke
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung reicht allein nicht immer aus, um tatsächlich zum Wirtschaftsprüfer bestellt zu werden. So kann nach § 16 der Wirtschaftsprüferordnung die Bestellung unter anderem versagt werden, wenn

  • nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt wurde
  • infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht gegeben ist;
  • die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht vorliegt
  • sich der Bewerber oder die Bewerberin eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das die Ausschließung aus dem Beruf rechtfertigen würde;
  • der Bewerber oder die Bewerberin aus gesundheitlichen oder anderen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ist, den Beruf auszuüben
  • wenn sich der Bewerber oder die Bewerberin in nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, also zum Beispiel ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eröffnet wurde.

Die Bestellung kann generell versagt werden, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der Bewerber den beruflichen Pflichten als Wirtschaftsprüfer nicht genügen wird. Ob dies der Fall ist, entscheidet letztlich die zuständige Wirtschaftsprüferkammer. Wer den Berufswunsch des Wirtschaftsprüfers ins Auge fasst, sollte sich vorher selbst mit diesen Ausschlusskriterien auseinandersetzen. Besteht die Gefahr, an einem der genannten Punkte zu scheitern, lohnt es bestimmt, sich vor dem Prüfungsaufwand Rat zu holen.

Prüfung
Die typische Prüfung zum vereidigten Wirtschaftsprüfer erfolgt in mehreren Schritten. Hier beispielhaft der Ablauf der Prüfung als Wirtschaftsprüfer für den Februar 2014. 4. Februar 2014 1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ 5. Februar 2014 2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ 6. Februar 2014 Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“ 11. Februar 2014 1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ 12. Februar 2014 2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ 18. Februar 2014 1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“ 19. Februar 2014 2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“ Wer sich hiervon nicht abschrecken lässt und die Prüfung erfolgreich besteht, den erwartet ein überaus spannendes Berufsfeld mit exzellenten Karrieremöglichkeiten.
 
Bildquelle © pixabay/Unsplash Lizenz: CC0-Lizenz

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