Ist eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, kann eine privat versicherte Person frei entscheiden, in welchem Krankenhaus diese durchgeführt werden soll. Dabei können auch reine Privatkrankenhäuser in Anspruch genommen werden.
Bei der Aufnahme in der Klinik wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können auch besondere Wahlleistungen vereinbart werden, z.B. Unterbringung im Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Diese Wahlleistungen müssen bei der Aufnahme im Krankenhaus vereinbart werden.