Nicht abgedeckt durch die private Krankenversicherung sind folgende Leistungen:
Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen, sowie deren Folgen
Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen
Behandlungen durch nicht von der Versicherung anerkannte Ärzte oder Heilpraktiker
Behandlung von Angehörigen
Kur und Rehabilitationsaufenthalte (sofern vertraglich nicht anders vereinbart)
Unfälle und Krankheiten, die von Kriegseinsätzen herrühren oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind
für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, wenn der Versicherte dort nicht seinen ständigen Wohnsitz hat
für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Sachkosten werden tarifgemäß erstattet