Bei einem Unfall erstattet die Kfz-Haftpflicht sämtliche Personen- und Sachschäden, für die der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird. Bei Personenschäden übernimmt die Haftpflicht Schmerzensgeld, Kosten für Verdienstausfall und Zahlungen im Todesfall. Werden andere Fahrzeuge beschädigt, kommt die Haftpflicht für Reparaturkosten und Wertminderung auf, bei Totalschäden zahlt sie den Wiederbeschaffungswert. Auch Kosten für Abschleppen und Mietwagenersatz sind gedeckt.
Dieser Schutz gilt allerdings nur für Schäden an fremden Fahrzeugen, wer auch den eigenen Wagen versichern will, braucht zusätzlich eine Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt auch Teilfunktionen einer Rechtschutzversicherung, indem sie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche trägt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in ganz Europa.
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