Typische Leistungen der Unfallversicherung sind zum Beispiel:
Kosten für die ärztliche Behandlung, für Verband- und Heilmittel sowie für Krankenhausaufenthalte.
Leistungen zur sozialen Rehabilitation: Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport.
Pflegegeld bei Pflegebedürftigbedürftigkeit
Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehepartner, zahlt die Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente. Das gleich gilt für Kinder unter 18 Jahren der versicherten Person. Diese erhalten eine im Todesfall eine Waisenrente.
Weitere Leitungen sind Berufshilfe, Sterbegeld oder auch die Verletztenrente.