Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherten, die aus dem Versicherungsvertrag hervorgehen. Werden Obliegenheiten bzw. Pflichten des Vertrags verletzt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Der Begriff Obliegenheiten taucht in der Regel nur im Zusammenhang mit dem verkehrsbezogenen Rechtsschutz auf. Der Versicherungsschutz ist z. B. ausgeschlossen, wenn der Versicherte keine Fahrerlaubnis besitzt oder das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Die Obliegenheiten wurden somit verletzt.
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