Versicherte in der privaten Krankenversicherung entrichten mit ihrem Versicherungsbeitrag einen Vorsorgeanteil für das Alter. Dieser liegt bei zehn Prozent der Versicherungssumme. Dieser Vorsorgeanteil ist deshalb notwendig, da im Alter die Krankheitskosten steigen. Die Altersrückstellung schützt also den Versicherten vor einem Ansteigen der Versicherungsprämien, das alleine durch das Älterwerden begründet wird.