Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So können Angestellte und Arbeitnehmer bis zu ihrem 55. Lebensjahr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Auch bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres ist wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Kasse.
Selbständige oder Freiberufler, die privat versichert sind, haben dagegen keine Möglichkeit auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankversicherung.