Startseite > Euro > News > Verbesserte Leistungen für Demenzkranke ab 1. Juli
01.07.2008

Verbesserte Leistungen für Demenzkranke ab 1. Juli

Von heute an können Menschen mit Demenz höhere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die "Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs", die jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist.

Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, aber auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. "Viele Demenzkranke gingen bisher leer aus, weil ihr Hilfebedarf in Bezug auf die Verrichtungen des täglichen Lebens für die Zumessung der Pflegestufe I nicht ausreichte", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). "Die Neuregelung war deshalb dringend notwendig und ist ein richtiger Schritt zur Gleichstellung dieser Menschen." Auch die Bewohner von Pflegeheimen, die an einer dementiellen Erkrankung leiden, werden ein Mehr an Leistungen erhalten: Für je 25 Demenzkranke soll es künftig eine zusätzliche Betreuungskraft geben.

Mit den neuen Leistungen sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden, die Versicherten selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Wer erhält die Leistung?

Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten gibt Aufschluss darüber, ob ein "erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf" vorliegt. Das sind:

1. Weglauftendenz

2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen

3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen

4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten

5. in der Situation nicht angemessenes Verhalten

6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle

oder Bedürfnisse wahrzunehmen

7. Unfähigkeit zur Kooperation aufgrund einer Depression oder

Angststörung

8. Beeinträchtigung des Gedächtnisses und herabgesetztes

Urteilsvermögen, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung

führen

9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

10. Unfähigkeit, den Tagesablauf eigenständig zu planen

11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in

Alltagssituationen

12. ausgeprägt labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten

13. Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit aufgrund einer

nicht therapierbaren Depression

Um Anspruch auf den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro zu haben - dazu muss eine "erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" vorliegen - müssen zwei verschiedene Kriterien mit "ja" beantwortet werden. Mindestens einmal muss ein Kriterium aus den Bereichen 1 bis 9 positiv beantwortet werden.

Den erhöhten Betreuungsbedarf in Höhe von 200 Euro erhalten Antragsteller, wenn zusätzlich zu den genannten Kriterien mindestens einmal bei den Aspekten 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein "Ja" angegeben wird.

Unbürokratische Übergangsregelungen

Bisher gab es für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz den zusätzlichen Betreuungsbetrag von Höhe von bis zu 460 Euro pro Jahr, wenn der MDK eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hatte. Erhält jemand diesen zusätzlichen Betreuungsbetrag, bekommt er künftig den monatlichen Grundbetrag ohne neuerliche Prüfung.

Ähnlich unbürokratisch soll verfahren werden, wenn ein PEA-Assessment bereits vorliegt und jetzt der erhöhte Betrag von bis zu 200 Euro monatlich beantragt wird. Dann prüft zunächst die Pflegekasse nach Aktenlage. Wenn die Voraussetzungen für den erhöhten Betreuungsbetrag vorliegen, gewährt die Pflegekasse den erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro. Eine Begutachtung durch den MDK wird nur bei Versicherten notwendig sein, die bisher keine Pflegeleistungen beantragt haben. Diese Umsetzungsempfehlung gilt zunächst nur bis zum 31. Dezember 2009.

Pressemitteilung des MDS

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,75%
2 Barclays Bank LeitzinsPlus 2,75%
3 VTB Direktbank Tagesgeld 2,70%

Tagesgeld vergleichen!

Die Mietkaution richtig anlegen

mietkautionNeben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter

Steuererklärung für 2011 - Das ist neu

Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.