Tierkrankenversicherung: Guter Schutz für Hund und Katze

In Deutschland leben rund 13 Millionen Hunde und Katzen. Deren Besitzer geben jährlich mehrere Hundert Euro für Anschaffungskosten, Futter und Zubehör aus. Durch Krankheiten oder Unfälle eines Tieres können die Haltungskosten zusätzlich um ein Vielfaches steigen. Krankenversicherungen für Haustiere bieten Schutz vor unvorhersehbaren Tierarztkosten.
Genau wie Menschen können Tiere Opfer eines Unfalls werden oder eine schwere Krankheit erleiden wie beispielsweise Diabetes oder Krebs. Die Folgen sind langwierige Behandlungen und Kosten, die sich nicht jeder Tierhalter leisten kann. Darüber hinaus ist es fast unvermeidbar, dass Haustiere, die sich im Freien aufhalten zuweilen unter Parasiten wie Würmern, Läusen oder Flöhen leiden. In solchen Fällen bleiben meist nur der Gang zum Tierarzt und eine medikamentöse Folgebehandlung.

Der Tierbesitzer hat die Wahl zwischen einer Vollversicherung oder einer Teilversicherung, wie zum Beispiel der Operationsschutzversicherung. Letztere haftet nur für chirurgische Eingriffe unter Narkose und ist somit günstiger als der Komplettschutz. Zu den Standardleistungen einer Vollversicherung zählen Operationen sowie stationäre und ambulante Behandlungen des Tieres.

Vorsorgemaßnahmen wie jährliche Impfungen werden nicht von allen Anbietern erstattet. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Markierung bzw. Kennzeichnung des Tieres übernimmt nicht jeder Versicherer.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden für Hunde nach Rasse, Alter und Größe berechnet. Bei Katzen ist einerseits das Alter entscheidend für die Beitragshöhe, andererseits wird unterschieden zwischen Wohnungs- und Freigängerkatzen. Da letztere ein erhöhtes Unfallrisiko haben, sind auch die Beiträge höher.

Grundsätzlich gilt bei Hunden wie bei Katzen: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss, desto teurer die Versicherung. Ab einem bestimmten Alter werden die Tiere bei den meisten Anbietern gar nicht mehr versichert. Auch ganz junge Tiere werden nicht in die Krankenversicherung aufgenommen. Die Altersgrenzen bei Vertragsbeginn sind unterschiedlich. In der Regel müssen die Tiere mindestens zwei oder vier Monate alt sein. Die Altershöchstgrenze bei Hunden schwankt zwischen fünf und sieben Jahren, Katzen werden bis zu einem Alter von neun Jahren in die Krankenversicherung aufgenommen.

Weitere Informationen zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es hier: http://www.forium.de/redaktion/tierkrankenversicherung-die-krankenversicherung-fuer-hunde-und-katzen/

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