Neuregelungen zum Zahnersatz 2005

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Ab 1. Januar 2005 gilt das neue Recht für Zahnersatz – statt des bisherigen prozentualen Zuschusses übernehmen die Krankenkassen einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss.
Nicht in allen Bundesländern wird es eine Übergangsregelung geben. Daher stellt sich die Frage, welchen Anteil die Krankenkassen bei Zahnersatz übernehmen, der zwar in 2004 genehmigt, jedoch erst in 2005 eingegliedert wird. Für die Versicherten der IKK-Direkkt kein Problem – Heil- und Kostenpläne auf dem bisher gültigen Formular, die bis 31.12.2004 bei der Kasse eingegangen sind, werden nach altem Recht bezuschusst. Voraussetzung: Der Zahnersatz wird bis 30.06.2005 eingegliedert.
Für diese Entscheidung hat sich der Verwaltungsrat der IKK-Direkkt stark gemacht. Die Versicherten haben damit Gewissheit über die Zuschusshöhe, selbst wenn sie die Eingliederung erst im nächsten Jahr vornehmen lassen.
Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt, zeigt sich zufrieden mit dieser Regelung: „Damit können unsere Versicherten, die ihren Heil- und Kostenplan noch in diesem Jahr bei uns einreichen, die Weihnachtszeit entspannt genießen.“
Als Krankenkasse, die Anfang 2003 auf Initiative der Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründet wurde, verfügt die IKK-Direkkt über besondere Kompetenz im Bereich Zahnersatz. Sie bietet unter www.ikk-direkkt.de weitgehende Informationen rund um das Thema Zähne. Für spezielle Fragen der Versicherten steht die Hotline 01802 455 347 (nur 6 Ct./Anruf) zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.