Pressemitteilung der
Ab 1. Januar 2005 gilt das neue Recht für Zahnersatz – statt des bisherigen prozentualen Zuschusses übernehmen die einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss.
Nicht in allen Bundesländern wird es eine Ãbergangsregelung geben. Daher stellt sich die Frage, welchen Anteil die bei Zahnersatz übernehmen, der zwar in 2004 genehmigt, jedoch erst in 2005 eingegliedert wird. Für die Versicherten der kein Problem – Heil- und Kostenpläne auf dem bisher gültigen Formular, die bis 31.12.2004 bei der Kasse eingegangen sind, werden nach altem Recht bezuschusst. Voraussetzung: Der Zahnersatz wird bis 30.06.2005 eingegliedert.
Für diese Entscheidung hat sich der Verwaltungsrat der stark gemacht. Die Versicherten haben damit Gewissheit über die Zuschusshöhe, selbst wenn sie die Eingliederung erst im nächsten Jahr vornehmen lassen.
Ralf Hermes, Vorstand der , zeigt sich zufrieden mit dieser Regelung: „Damit können unsere Versicherten, die ihren Heil- und Kostenplan noch in diesem Jahr bei uns einreichen, die Weihnachtszeit entspannt genieÃen.“
Als Krankenkasse, die Anfang 2003 auf Initiative der Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründet wurde, verfügt die über besondere Kompetenz im Bereich Zahnersatz. Sie bietet unter www.ikk-direkkt.de weitgehende Informationen rund um das Thema Zähne. Für spezielle Fragen der Versicherten steht die Hotline 01802 455 347 (nur 6 Ct./Anruf) zur Verfügung.