Die reguläre Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. In der Regel beginnt das Versicherungsjahr für Kfz-Versicherungen am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherung eintreffen.
Wichtig: Hier gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern das Eingangsdatum!
Verschicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben und lassen Sie sich dabei den Eingang der Kündigung bestätigen.
Für die ordentliche Kündigung müssen keine Gründe genannt werden: Zur Musterkündigung
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