Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach. Versicherungsbeträge und andere Vorsorgeaufwendungen fallen nicht unter den Punkt „Sonderausgaben-Pauschbetrag“. Sie gehören nämlich nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben.