Alle Werbungskosten, die Sie in der Steuererklärung angeben, sollten Sie auch belegen können. Sind keine Rechnungen oder Quittungen mehr vorhanden, akzeptiert das Finanzamt auch selbst ausgestellte Belege, so genannte Eigenbelege.
Wer zum Beispiel den Kauf eines Fachbuches als Werbungskosten steuerlich absetzen will, kann das Buchcover kopieren und die Kopie als Beleg beifügen. Finanzbeamte müssen Eigenbelege akzeptieren, können die aufgeführten Kosten aber auch nach unten korrigieren.