Bei dieser Veranlagungsart geben beide Ehepartner getrennt je eine Steuererklärung ab. Die Ehepartner werden steuerlich wie Ledige behandelt, das so genannte „Ehegattensplitting“ findet nicht statt.
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer